21.03.2013 | Bundesvorstand
Pressemitteilung
Geplante Nachbesserungen zur Bestandsdatenauskunft sind nach wie vor unzureichend
Die Neue Richtervereinigung kritisiert den zur Beratung anstehenden Entwurf einschließlich der in Aussicht genommenen Modifizierungen als weiterhin halbherzig, intransparent und unplausibel.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (<link file:1278 download>GesE Bestandsdaten, BT-Drs. 17/12034) wird bereits am 21. März 2013 erneut im Bundestag behandelt werden. Nach massiven Protesten von Datenschützern und Verbänden wie der Neuen Richtervereinigung soll der GesE Bestandsdaten auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD nunmehr Änderungen erfahren, die allerdings weiterhin unzureichend sind.
Dabei ist erneut in Erinnerung zu rufen, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden sollen,
- Bestandsdaten (z. B. Name, Anschrift und Rufnummer des Anschlussinhabers),
- Daten, die zum Zugriff auf ein Endgerät oder auf eine andere Speichereinrichtung erforderlich sind (z. B. PIN-Nummern) sowie
- Verkehrsdaten für die Zuordnung dynamischer IP-Adressen
zu speichern und einem weit gefächerten Kreis von Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die bisherigen unzureichenden Regelungen der Bundesregierung (siehe im Einzelnen <link http: www.neuerichter.de details artikel article geplante-neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-untergrbt-das-ve.html external-link-new-window presseerklärung der>PE der NRV vom 12. Dezember 2012) werden durch den Änderungsantrag nicht wesentlich verbessert.
Die Forderungen der NRV nach einem Richtervorbehalt sowie nach der Verpflichtung zur Benachrichtigung des Betroffenen greift der Änderungsantrag nur unzureichend auf.
So soll die Anordnung der Auskunft durch das Gericht nur dann erforderlich sein, wenn es sich um Daten handelt, die für den Zugriff auf ein Endgerät benötigt werden. Das Erfordernis der richterlichen Anordnung wird ferner dadurch relativiert, dass ein richterlicher Beschluss entbehrlich sein soll, wenn die Nutzung der Daten bereits richterlich gestattet wurde oder der Betroffene von dem Auskunftsverlangen bereits Kenntnis haben müsse, weil er etwa im Zuge einer Beschlagnahme des Computers mit der Abfrage des Codes rechnen müsse. Auch die Benachrichtigungspflicht soll lediglich bei der Erhebung von Verkehrsdaten und den Daten, die zum Zugriff auf das Endgerät erforderlich sind, zum Zuge kommen – und dies auch nur, wenn der Zweck der Auskunft dadurch nicht gefährdet wird.
Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung sagte hierzu:
„Das geplante Bestandsdatengesetz ist auch in der geänderten Fassung unakzeptabel. Die Aufnahme des Richtervorbehalts und der Benachrichtigungspflicht ist derart lückenhaft und mit Ausnahmeregelungen versehen, dass ein ernsthaftes Bemühen um einen praktikablen Richtervorbehalt zur Wahrung eines hohen rechtsstaatlichen Niveaus erkennbar nicht gewollt ist. Der Gesetzentwurf bleibt für die Bürgerinnen und Bürger vollkommen intransparent. Nach wie vor gibt es keine sachliche Begründung für den weitgefassten Kreis der abrufberechtigten Behörden. Die in der staatlichen Datensammelwut manifestierte Paranoia geht auf Kosten einer unbefangen agierenden, freien Gesellschaft.“