Cannabislegalisierung vollenden – Rechtssicherheit schaffen
Die Neue Richter*innenvereinigung e. V. (NRV) ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.
Eine gesetzliche Regelung zur Straffreiheit des Besitzes und Anbaus von Eigenkonsummengen war seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 geboten. Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung des Umgangs mit Cannabis setzt diesen Regelungsauftrag nach 30 Jahren endlich um. Eine weitere Verzögerung durch Anrufung des Vermittlungsausschusses ist unangebracht.
Soweit eine restriktive Drogenpolitik einiger Länder nun dazu führt, dass rückwirkend in erheblichem Umfang Korrekturen an bereits rechtskräftig ergangenen Urteilen vorzunehmen sein werden, bedeutet dies eine nur vorübergehende Mehrbelastung. Sie tritt auf, wo der Schuldspruch mehrere Delikte umfasst, also neben Cannabis-Delikten auch andere Straftaten.
Eine daraufhin erforderliche nachträgliche Verringerung von Strafen ist in bestimmten Konstellationen bereits jetzt vorgesehen und gesetzlich geregelt. Eine Formulierung, die klarstellt, dass eine solche Korrektur von Amts wegen, jedenfalls aber auf Antrag zu erfolgen hat, sollte auch die Verantwortlichkeit klären.
Schwierigkeiten, die sich bei der Vollstreckung bestehender Urteile ergeben können, rechtfertigen es keinesfalls, von der Teillegalisierung von Cannabis Abstand zu nehmen.
Für die Fachgruppe Strafrecht der NRV
StA Simon Pschorr
Abgeordneter Praktiker Universität Konstanz
RiAG Ruben Franzen
Richter am Amtsgericht Eilenburg