Abpfiff – Referendariat mit verkürzter Spielzeit!

oder:

Wie das Ministerium den Nachwuchsmangel verschärft

Presseerklärung der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) Nordrhein-Westfalen zu den geplanten Einsparungen im Rechtsreferendariat

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV NRW) beobachtet mit großer Sorge die geplanten Einsparungen des Ministeriums der Justiz NRW (JM NRW) im Bereich des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat).

Das JM NRW plant alleine aus fiskalischen Gründen und ohne Blick auf die Interessen der Justiz NRW und die Belange der betroffenen Referendar*innen und Student*innen eine einschneidende Änderung des Referendariats.

So sollen

  • das Referendariat auf 25 (statt bisher 26) Monate verkürzt werden,
  • die Unterhaltsbeilhilfe für Referendar*innen nur noch bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt und
  • die Zahl der auszubildenden Referendar*innen von 3.800 sukzessive auf 3.000 / Jahr reduziert werden.

Aus Sicht der NRV NRW begeht das JM NRW hierbei einen großen Fehler, der sich auch unmittelbar auf die Funktion der Rechtspflege in NRW auswirken wird. Nicht nur werden die Verkürzung des Referendariats auf nur noch 25 Monate und innerhalb dieser Zeit die nochmalige Verkürzung der Unterhaltsbeihilfe das Referendariat in NRW unattraktiver machen. Aufgrund der anstehenden Pensionierungswelle in der Justiz und in andere Bereichen der Rechtspflege, wird der Bedarf an gut ausgebildeten Jurist*innen in den kommenden Jahren größer sein denn je. In dieser Situation die Ausbildungskapazitäten zu reduzieren, bedeutet eine Nachwuchskrise mit Ansage. Hinzu kommt, dass das JM NRW die vorgenannten Maßnahmen nicht nur kurzfristig angekündigt, sondern dies auch ohne jegliche Beteiligung der Referendar*innen oder ihrer Interessenvertretungen getan hat. Der hierdurch bereits jetzt entstandene Vertrauensverlust wirkt sich auch im Hinblick auf die Frage, ob das Land NRW ein attraktiver Arbeitgeber für Jurist*innen ist, unmittelbar negativ aus und gefährdet nicht nur hierdurch eine gut funktionierende Justiz und damit auch den wehrhaften Rechtsstaat, nach dem sich die Politik zu sehnen vorgibt.

Die NRV NRW unterstützt daher ausdrücklich die gemeinsame Stellungnahme der Referendariatskommission beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. und der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e. V.

Die starke Justiz gibt es nicht zum Nulltarif!

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